Allgemeine Geschaeftsbedingungen
Die Tennistalentschule bietet die folgenden Leistungen:
Gruppentraining (2-6 Kinder)
Privatlektionen
Workshops zu verschiedenen Themen
Regelmaessige Qualitaetskontrolle der Trainings durch die Schulleitung
Aus- und Weiterbildung der Trainer nach einheitlicher Methode und neuesten Erkenntnissen
Regelmaessige Trainingslager im In- und Ausland
Beratung der Schueler und Eltern in allen Tennisfragen
Die Campteilnehmer erklären sich einverstanden, dass die in den Camps gemachten Photos auf der Homepage und zu Werbezwecken (nur für die Tennistalentschule) verwendet werden. Falls dies nicht gewuenscht wird, bitte email an
Dabei geht der Schüler folgende Verpflichtungen ein:
Er nimmt an saemtlichen Trainings der Tennistalentschule teil, zu denen er sich angemeldet hat.
Kann er ein Training nicht besuchen, muss der das spaetestens am Vortag mit einer entsprechenden Begruendung melden.
Jeder Schueler erhaelt zwei T-Shirts. Wir freuen uns, wenn die Schueler die T-Shirts in unseren Trainings tragen.
Saemtliche Anweisungen des Trainers sind fuer den Schueler verbindlich.
Der Trainer ist verantwortlich für den reibungslosen Ablauf der Trainings.
Es liegt in seinem Ermessen, den Schüler bei Nichtbefolgung der Regeln
vom Training zu suspendieren oder sogar von der Schule auszuschliessen.
Kosten:
Die Kurse können nur semesterweise (Sports Care auch quartalsweise) gebucht werden. Bei Neueintritt werden die Wochen ab dem ersten Training bis Semesterende verrechnet. Es wird den Schülern eine Pauschalrechnung im Voraus für ein Semester (6−monatige Trainingsphase) zugesandt. Es besteht auch die Möglichkeit mittels Raten zu bezahlen. (Keine Rückerstattung für nicht besuchte Trainingsstunden, bei einer längeren Verletzungs- oder Krankheitspause, welche durch Arztzeugnis belegt wird, werden nach einer Frist von drei Wochen die weiteren versäumten Trainings im folgenden Semester gutgeschrieben).
Zahlungsbedingung:
Die Anmeldung wird erst mit der Zahlung des Kursbetrags definitiv.
Annulationsbedingungen:
Die Kurse koennen seitens der Tennistalentschule unter folgenden Bedingungen abgesagt werden:
Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl von 3 Schuelern.
Bei Ereignissen, die ausserhalb unserer Einwirkungsmöglichkeiten liegen (z.B. hoehere Gewalt usw.).
Tritt eines der oben genannten Ereignisse ein, wird der einbezahlte Betrag zurueckerstattet.
Für Privatstunden, die mindestens 48h im Voraus abgesagt wurden, wird das Trainerhonorar mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben.
Spaniencamps koennen bis spaetestens drei Wochen vor Abflug, Intensivcamps bis eine Woche vor Beginn, annuliert werden. Bei spaeteren Abmeldungen wird der ganze Betrag geschuldet.
Gerichtsstand: Ist in Zuerich, am Sitz der Tennistalentschule in 8008 Zürich.
Jeder Schüler kann nach Ablauf eines Semesters aus der Schule austreten. Er muss dies jedoch zwei Monate im Voraus der Schulleitung schriftlich mitteilen.
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Die Tennistalentschule lehnt jede Haftung ab.
Zürich, den 10.5.2002